Liebe Interessierte und Angemeldete,
nach der coronabedingten Schließzeit führen wir mit reduzierter Teilnehmerzahl wieder unsere Veranstaltungen durch. Es kann jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und anderer krisenbedingter Umstände punktuell weiterhin zu Änderungen im Programm kommen. Falls Veranstaltungen unsererseits abgesagt werden müssen, informieren wir Sie rechtzeitig.
Als Veranstalter müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Teilnahme an unseren Veranstaltungen während der Corona-Pandemie nur möglich ist, wenn Sie die folgenden fünf Fragen mit ja beantworten können:
1.) Bei mir liegen aktuell keine unabgeklärten Erkältungssymptome oder Fieber vor.
2.) Ich hatte in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung keinen wissentlichen Kontakt mit einer Person, bei der das Corona-Virus (SARS-CoV-2) nachgewiesen wurde.
3.) Ich habe mich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung nicht in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten.
4.) Ich hatte innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung keinen wissentlichen Kontakt zu Rückkehrern aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet.
5.) Ich fühle mich nicht zu der Gruppe der besonders gefährdeten Personen zugehörig, die einen besonders schweren Verlauf im Falle einer Corona-Infektion zu erwarten hat.
Falls auch nur eine der Fragen zum Zeitpunkt der Anreise verneint werden muss, so erwarten wir einen Rücktritt von der Teilnahme bzw. ein ärztliches Attest mit negativem Corona-Test.
Zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus führen wir die folgenden verstärkten Hygienemaßnahmen durch:
- Für alle Veranstaltungen im Seminarhaus müssen sich die Teilnehmer telefonisch oder elektronisch vorher anmelden.
- Wir informieren Interessierte bei der Anmeldung, dass sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wenn sie eine Symptomatik aufweisen, die auf eine Erkrankung an COVID -19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten), oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Anreise aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten.
- Wir informieren die Gäste über Zutritts- und Abstandsregeln sowie das Betretungsverbot bei Krankheitsverdacht.
- Die anwesenden Gäste werden erfasst, um im Bedarfsfall eine Nachverfolgung der Kontakte zu ermöglichen.
- Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID -19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) werden aus dem Seminarhaus verwiesen.
- Das allgemeingültige Abstandsgebot (von 1,5 Metern) ist im Seminarhaus sowie im Garten grundsätzlich einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Barzahlungen sollten möglichst kontaktlos erfolgen.
- Die maximale Anzahl der Teilnehmenden bemisst sich an der Seminarraumgröße, so dass in der Seminarsituation der Mindestabstand von 1,5 m der Teilnehmenden untereinander und zu den Referenten eingehalten werden kann.
- Die Seminardurchführung wird so gestaltet, dass möglichst der Mindestabstand von 1,5 m der Teilnehmenden untereinander und zu den Referenten eingehalten werden kann. Bei vorübergehend notwendig engerem Abstand ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Ein Körperkontakt in der Seminarsituation ist auf Personen beschränkt, die einem gemeinsamen Haushalt angehören.
- Wir reinigen und desinfizieren Gegenstände (z.B. Türen, Türgriffe, Arbeitsflächen), mit denen Gäste oder Mitarbeiter unmittelbar in Kontakt kommen, regelmäßig.
- Die Toilette wird nach jeder Veranstaltung gründlich gereinigt.
- Das Seminarhaus wird bei Veranstaltungen im Abstand von ca. 30 Minuten für eine Mindestdauer von 5 Minuten gelüftet.
- Wir weisen unsere Teilnehmer und Referenten auf die Husten- und Niesetikette hin.
- Die Gäste werden über richtiges Händewaschen informiert. Wir verwenden keine wiederverwendbaren Handtücher. Es wird eine Handwaschgelegenheit mit Flüssigseife, Einmalhandtüchern und Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.